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   BGH, 10.07.1981 - 2 ARs 166/81   

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https://dejure.org/1981,13845
BGH, 10.07.1981 - 2 ARs 166/81 (https://dejure.org/1981,13845)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1981 - 2 ARs 166/81 (https://dejure.org/1981,13845)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1981 - 2 ARs 166/81 (https://dejure.org/1981,13845)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf einer gewährten Strafaussetzung zur Bewährung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75

    Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des

    Auszug aus BGH, 10.07.1981 - 2 ARs 166/81
    Die Strafvollstreckungskammer Wuppertal ist trotz des inzwischen gegen den Verurteilten eingeleiteten und durchgeführten neuen Strafvollzugs nach wie vor mit der Sache befaßt, weil sie bisher nicht über den Widerruf entschieden hat (vgl. BGHSt 26, 165 [BGH 08.07.1975 - 2 ARs 181/75]; auch 26, 187).
  • BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

    Auszug aus BGH, 10.07.1981 - 2 ARs 166/81
    Diese Voraussetzung war hier erfüllt, als das Schreiben des Bewährungshelfers vom 9. April 1980 bei Gericht einging (vgl. hierzu auch BGHSt 26, 214); denn der Inhalt dieses Schreibens gab begründeten Anlaß zu prüfen, ob die dem Verurteilten durch das Urteil des Amtsgerichts Remscheid vom 9. Mai 1977 gewährte Strafaussetzung mit Rücksicht auf seine erneute Verurteilung zu widerrufen sei.
  • BGH, 05.03.1980 - 2 ARs 13/80

    Begriff des "Befasstseins" in Fällen des strafvollstreckungsrechtlichen Widerrufs

    Auszug aus BGH, 10.07.1981 - 2 ARs 166/81
    Das "Befaßtwerden" im Sinne des § 462 a StPO setzt, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluß vom 5. März 1980 - 2 ARs 13/80 -), nicht stets einen förmlichen Antrag voraus.
  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des

    "Befaßt" wird das Gericht schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf rechtfertigen können (BGH, Beschlüsse vom 5. März 1980 - 2 ARs 13/80 - und vom 10. Juli 1981 - 2 ARs 166/81 -).

    Das gilt nicht nur für die Fälle, in denen der Verurteilte von einer Justizvollzugsanstalt in eine andere verlegt worden ist, sondern auch in Fällen wie dem vorliegenden (BGH, Beschlüsse vom 19. November 1976 - 2 ARs 386/76 -, vom 21. Dezember 1978 - 2 ARs 417/78 -, vom 14. März 1979 - 2 ARs 44/79 -, vom 5. März 1980 - 2 ARs 13/80 -, vom 11. Juni 1981 - 2 ARs 149/81 - und vom 10. Juli 1981 - 2 ARs 166/81 -).

  • BGH, 04.09.1981 - 2 ARs 251/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung zur

    Denn schon vor dem Beginn des Unterbringungsvollzugs war die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Münster mit der Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung befaßt, weil das am 6. Juni 1980 dort eingegangene Schreiben des Bewährungshelfers Tatsachen aktenkundig gemacht hatte, die den Widerruf rechtfertigen können und mithin Anlaß zu entsprechender Prüfung geben (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Juli 1981 - 2 ARs 166/81 -).
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